Kundmachung

Gemeinderatssitzung 13.07.2026

KM_GR_13072026.pdf Dateigröße: 231 KB

Marktgemeinde St. Peter-Freienstein: Stellenausschreibung Mitarbeiter/in -Karenzvertretung Meldewesen und allgemeine Verwaltung

St Peter-Freienstein Stellenausschreibung.pdf Dateigröße: 221 KB

Militärkommando Steiermark: Hochgebirgslandelehrgang Sommer von 24.08. bis 04.09.2026

Werte Bevölkerung!

Bitte beachten Sie die beigefügte Information.

Hochgebirgslehrgang Sommer 2026.pdf Dateigröße: 88 KB

Gemeinderatssitzung Sitzungsplan 2026

KM_Sitzungsplan2026.pdf Dateigröße: 315 KB

Bundesheer: Stellungsplan 2026

Werte Bevölkerung!

Bitte beachten Sie beigefügten Stellungsplan für die Musterung des ÖBH 2026!

Stellungsplan_Steiermark_31.12.2025.pdf Dateigröße: 298 KB

Stellenausschreibung Kindergartenpädagogin / Kindergartenpädagoge

Die Marktgemeinde Mautern in Steiermark sucht für den Gemeindekindergarten eine/n Kindergartenpädagogin / Kindergartenpädagogen.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang!

stellenausschreibung_kiga.pädag.pdf Dateigröße: 329 KB

Fundamt

Fundstück: Smartphone

Werte Bevölkerung,

 

am Gemeindeamt wurde ein Smartphone abgegeben.

Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde Mautern in Steiermark, Zimmer 1, während der Amtszeiten abholen.

Fundstück: Schlüsselbund

Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde Mautern in Steiermark, Zimmer 1, während der Amtszeiten abholen.

Verordnung

Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr

Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit in Teilen des Bezirkes Leoben und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr wird seitens der Bezirkshauptmannschaft Leoben auf die beiliegende Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr hingewiesen.

Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Osterfeuern wird auf die Mindestabstände der Brauchtumsfeuerverordnung hingewiesen:

• 50 m zu Gebäuden;

• 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden;

• 100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;

• 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.

BVB_ST_LN_20230321_24.pdf Dateigröße: 137 KB