Amtstafel
Offizielle Kundmachungen, Verordnungen und Dokumente der Gemeinde.
Kundmachung
Bauverhandlung 131-9-22/2026 Breitenberger Gerhard
Bauverhandlung 131-9-20/2026 Rottenmanner Siedlungsgenossenschaft gemeinnützige eGen m.b.H
Werte Bevölkerung!
Gemeinderatssitzung 13.07.2026
Jagdpachtschilling Aufteilung 2026
Tierärztlicher Notdienst: III Quartal 2026
1. NVA 2026 Auflage Entwurf
Marktgemeinde St. Peter-Freienstein: Stellenausschreibung Mitarbeiter/in -Karenzvertretung Meldewesen und allgemeine Verwaltung
Militärkommando Steiermark: Hochgebirgslandelehrgang Sommer von 24.08. bis 04.09.2026
Werte Bevölkerung!
Bitte beachten Sie die beigefügte Information.
Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung
Gemeinderatssitzung Sitzungsplan 2026
Bundesheer: Stellungsplan 2026
Werte Bevölkerung!
Bitte beachten Sie beigefügten Stellungsplan für die Musterung des ÖBH 2026!
Stellenausschreibung Kindergartenpädagogin / Kindergartenpädagoge
Die Marktgemeinde Mautern in Steiermark sucht für den Gemeindekindergarten eine/n Kindergartenpädagogin / Kindergartenpädagogen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Anhang!
Fundamt
Fundstück: Smartphone
Werte Bevölkerung,
am Gemeindeamt wurde ein Smartphone abgegeben.
Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde Mautern in Steiermark, Zimmer 1, während der Amtszeiten abholen.
Fundstück: Schlüsselbund
Der Verlustträger kann, nach Beschreibung des Fundgegenstandes, diesen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises beim Fundamt der Marktgemeinde Mautern in Steiermark, Zimmer 1, während der Amtszeiten abholen.
Verordnung
Waldbrandgefahr, Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit in Teilen des Bezirkes Leoben und der damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr wird seitens der Bezirkshauptmannschaft Leoben auf die beiliegende Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr hingewiesen.
Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Osterfeuern wird auf die Mindestabstände der Brauchtumsfeuerverordnung hingewiesen:
• 50 m zu Gebäuden;
• 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden;
• 100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;
• 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.