BAUEN&WOHNEN

Übersicht

Grundsätzlich unterliegen alle Bauvorhaben in der Steiermark dem Stei­er­mär­ki­schen Bau­ge­setz. Auch vermeintlich kleine bauliche Maßnahmen wie Fassadenfärbelungen, Zubauten von Balkonen, Gerätehütten, Carports, Einfriedungen oder Überdachungen müssen der Gemeinde gemeldet werden.

 

Arten von Bauvorhaben

Es gibt drei „Stufen“ von Bauverfahren, die unterschiedlich gesetzlich geregelt sind:


 

So gehen Sie vor

 

Bau­be­ra­tung

Wie ein Bauverfahren abläuft und welchem Paragrafen das jeweilige Vorhaben unterliegt, ist immer individuell zu klären.

Vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin und bringen Sie wenn möglich einen Vorentwurf des Bauvorhabens sowie vorhandene Unterlagen zum Termin mit. 

 

Zuständige Stelle






 

 


Erforderliche Unterlagen

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick – je nach Art des Bauvorhabens können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

 

Neubau, Um- oder Zubau

Heizungsanlage einbauen oder austauschen

Abbruch von Gebäuden

 


 

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