Übersicht
Grundsätzlich unterliegen alle Bauvorhaben in der Steiermark dem Steiermärkischen Baugesetz. Auch vermeintlich kleine bauliche Maßnahmen wie Fassadenfärbelungen, Zubauten von Balkonen, Gerätehütten, Carports, Einfriedungen oder Überdachungen müssen der Gemeinde gemeldet werden.
Arten von Bauvorhaben
Es gibt drei „Stufen“ von Bauverfahren, die unterschiedlich gesetzlich geregelt sind:
- Baubewilligungspflichtige Vorhaben, gemäß §19 Stmk. Baugesetz
- Baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren, gemäß §20 Stmk. Baugesetz
- Meldepflichtige Vorhaben, gemäß §21 Stmk. Baugesetz
So gehen Sie vor
Bauberatung
Wie ein Bauverfahren abläuft und welchem Paragrafen das jeweilige Vorhaben unterliegt, ist immer individuell zu klären.
Vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin und bringen Sie wenn möglich einen Vorentwurf des Bauvorhabens sowie vorhandene Unterlagen zum Termin mit.
Zuständige Stelle
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Erforderliche Unterlagen
Hier erhalten Sie einen ersten Überblick – je nach Art des Bauvorhabens können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Neubau, Um- oder Zubau
Heizungsanlage einbauen oder austauschen
Abbruch von Gebäuden
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