EIN- UND ZWEIFAMILIENHAUS, REIHENHAUS

Wer wird gefördert?

Förderungsmittel für den Sanierungsscheck für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Sollte ein mehrgeschoßiger Wohnbau saniert werden, gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter www.sanierungssscheck21.at/mgw.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mind. 40 % führen. Darüber hinaus können auch Einzelbauteilsanierungen gefördert werden.

Beispiele für förderungsfähige Sanierungsmaßnahmen:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anteilig anerkannt.

 

Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt und auf der Homepage.

 

 

© Copyright 2024 Gemeinde24 APP.Homepage.SocialMedia für Ihre Gemeinde!