FÖRDERAKTION FÜR PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN

Was wird gefördert?

Der Klima- und Energiefonds fördert:

  • neu errichtete Photovoltaik-Anlagen, wobei maximal 50 kWpeak zur Förderung eingereicht werden können

Gefördert werden Anlagen die:

  • in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
  • im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind
  • ein Lieferdatum ab 22.06.2020 aufweisen.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

 

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. um eine Förderung ansuchen.

Pro Photovoltaik-Anlage kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Weiters kann auch nur pro Standort ein Förderungsantrag gestellt werden.

 

Für genauere Informationen besuchen Sie bitte die Homepage.

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