NEUBAU, UM- ODER ZUBAU

 

Erforderliche Unterlagen

Hier erhalten Sie einen ersten Überblick – je nach Art des Bauvorhabens können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

 

Bewilligungspflichtige Vorhaben (§19 und §20)

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben ist ein befugter Planverfasser erforderlich.

Folgende Unterlagen benötigen Sie üblicherweise:

  • Ansuchen mit Unterschrift des Bauwerbers
  • amtliche Grundbuch-Abschrift (nicht älter als sechs Wochen)
  • Firmenbuchauszug, wenn Antragsteller eine juristische Person ist
  • Verzeichnis der Anrainer, die bis zu 30 Meter (6 Meter im vereinfachten Verfahren) von den Bauplatzgrenzen entfernt sind
  • Angaben über die Bauplatzeignung gemäß § 5 Stmk. Baugesetz
  • Projektunterlagen (zweifach):
    Lageplan Maßstab 1:1000
    Grundrisse Maßstab 1:100
    Schnitte Maßstab 1:100
    Ansichten Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung (zweifach)
  • Dichteberechnung in nachvollziehbarer Form
  • Energieausweis
  • Ansichten und Schnitte von geplanten Geländeveränderungen
  • Abwasserentsorgungsanlage (Grundriss, Schnitte und Lageplan)
  • Bruttogeschossflächenberechnung in überprüfbarer Form
  • Angabe des Bodenversiegelungsgrades in überprüfbarer Form
  • Zustimmungserklärung des Grundeigentümers oder des Bauberechtigten, wenn der Bauwerber nicht selbst Grundeigentümer oder Bauberechtigter ist
  • eventuell: brandschutztechnische Stellungnahme
  • zusätzlich bei Objekten, die unter Denkmalschutz stehen: positive Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes, Abteilung für Steiermark
  • Urkundlicher Nachweis hinsichtlich der Übereinstimmung, der in den Projektunterlagen dargestellten Grenzen mit den zivilrechtlich anerkannten Grenzen bei Neu- und Zubauten, sofern der Bauplatz nicht im Grenzkataster eingetragen ist
  • Die Grundstücksgrenzen und Bauplatzgrenzen sind in der Natur zu kennzeichnen, sowie die Lage des geplanten Gebäudes darzustellen, Voraussetzung für die Bauverhandlung ist die Kennzeichnung der Bauplatzgrenzen in der Natur
  • Ausgefülltes AGWR Datenblatt 

 

Meldepflichtige Vorhaben (§21)

Meldepflichtige Vorhaben müssen Sie der Gemeinde vor ihrer Ausführung schriftlich mitteilen.

Bau- und Raumordnungsvorschriften dürfen durch das Vorhaben nicht verletzt werden.

Die Mitteilung muss enthalten:

  • die Grundstücksnummer
  • die Lage am Grundstück
  • eine kurze Beschreibung des Vorhabens

 

Weitere Hinweise

Plandarstellung und technische Beschreibung sind zu unterfertigen von

  • den Bauwerbern
  • den Grundstückseigentümern oder Bauberechtigten
  • den befugten Planverfassern (inkl. Firmenstempel) der Unterlagen

 

Formulare