ERHÖHTE WALDBRANDGEFAHR - VERORDNUNG DER BH LEOBEN

!!!Erhöhte Waldbrandgefahr!!!

Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit, der zu erwartenden Hitze und der
damit einhergehenden hohen Waldbrandgefahr wird auf die Verordnung der
Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 02.04.2021 verwiesen, mit welcher jegliches
Entzünden von Feuer im Waldbereich verboten wurde.
Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot wird gemäß § 3 dieser Verordnung mit einer
Geldstrafe von bis zu € 7.270,00 oder mit vier Wochen Freiheitsstrafe geahndet.

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